Manufaktur B.W.Nobis e.K.
Mayerhofen 2
83410 Laufen
Deutschland
Telefon: +49 - (0)8682 - 468
Telefax: +49 - (0)8682 - 7652
email: office@dr-nobis.com
Homepage: www.dr-nobis.com
HRA Traunstein 7234
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 281857322
Geschäftsführer: Berthold Nobis
Bankverbindung:
Sparkasse BGL
Konto: 20215174
BLZ: 710 50000
IBAN: DE20 7105 0000 0020 2151 74
BIC: BYLADEM1BGL
Inhaltlich Verantwortlicher: Berthold Nobis
Haftungshinweis:
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AGBs
1. Allgemeines
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Manufaktur B.W.Nobis e.K. (künftig MANUFAKTUR NOBIS) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, die der Besteller durch Erteilung seines Auftrages als verbindlich anerkennt. Von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlichrechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 I BGB.
2. Angebote
2.1 Angebote von MANUFAKTUR NOBIS sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. MANUFAKTUR NOBIS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen schriftlich, per Fax oder E-Mail oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
2.2 Soweit Artikel ausschließlich in bestimmten Versandeinheiten geliefert werden, ist MANUFAKTUR NOBIS berechtigt, in handelsüblicher Weise abweichende Bestellmengen in entsprechendem Umfang zu liefern, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
3. Preise
Den Lieferungen liegen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zugrunde. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit. Die Angebote der jeweiligen Preisliste gelten nur für die Abgabe der genannten Erzeugnisse an den angesprochenen Abnehmerkreis. Die in den Preislisten angegebenen Verkaufspreise sind unverbindliche Verkaufsrichtpreise (in €) und enthalten die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Preisliste geltende Mehrwertsteuer.
4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt frachtfrei auf dem kostengünstigsten Weg, soweit die in den Konditionen festgelegte Mindestbestellmenge überschritten wird.
4.2. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen oder nimmt er ihn bei Anlieferung nicht an, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung oder der Nichtannahme auf den Besteller über. Wenn sich die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
5. Verzug
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt ohne Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist MANUFAKTUR NOBIS – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Soweit MANUFAKTUR NOBIS einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist MANUFAKTUR NOBIS berechtigt, diesen geltend zu machen.
5.3 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bestellers erheblich gesunken ist, kann MANUFAKTUR NOBIS die weitere Vertragsausführung einstellen, bis der Besteller seine Leistung vollständig bewirkt oder eine Bankbürgschaft oder eine vergleichbare Sicherheit nach Wahl von MANUFAKTUR NOBIS gestellt hat. Das gilt insbesondere bei wiederholtem und/oder erheblichem Zahlungsverzug des Bestellers.
5.4 MANUFAKTUR NOBIS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller bewusst falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder wenn sich mangelnde Kreditwürdigkeit des Bestellers herausstellt und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gefährdet ist.
6. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt wie insbesondere Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Krieg, Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand ist MANUFAKTUR NOBIS für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, sofern deren Eintritt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war.
7. Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MANUFAKTUR NOBIS. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Besteller MANUFAKTUR NOBIS unverzüglich von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkte in Kenntnis zu setzen. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt MANUFAKTUR NOBIS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt, kann MANUFAKTUR NOBIS verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt."
8.2 Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
8.3 MANUFAKTUR NOBIS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflicht gemäß vorstehender Ziff. 8.1 und 8.2, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung den Liefergegenstand zurückzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch MANUFAKTUR NOBIS liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, MANUFAKTUR NOBIS hatte dies ausdrücklich erklärt.
9. Mängelhaftung
9.1 Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge der gelieferten Waren sind unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung eines Musters zu erheben. Begründeten Mängelrügen wird MANUFAKTUR NOBIS nach seiner Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware entsprechen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, richten sich nach Ziffer 13. Warenrückgaben außerhalb etwaiger Mängelhaftung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Retouren sind frachtfrei und auf Kosten des Bestellers an MANUFAKTUR NOBIS zu übersenden. Für retournierte Ware, die nicht mehr einwandfrei, veraltet oder aus sonstigen Gründen unverkäuflich ist, wird keine Gutschrift erteilt.
9.2 Mängelhaftungsansprüche verjähren zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand dem Besteller zur Verfügung gestellt wurde, mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Schutzrechte
10.1 MANUFAKTUR NOBIS ist Inhaber einer Vielzahl von national und international geschützten Marken (insbesondere apiserum, biosbee, revita), Unternehmenskennzeichen, Video- und Fotomaterialien, Logos, Urheberrechten etc. (im Folgenden „Schutzrechte“). MANUFAKTUR NOBIS gewährt dem Besteller ein Recht zur Nutzung dieser Schutzrechte ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen.
10.2 MANUFAKTUR NOBIS räumt dem Besteller hiermit eine einfache, nicht ausschließliche, jederzeit frei widerrufbare, nicht übertragbare, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte, unentgeltliche Lizenz zur Bewerbung und zum Vertrieb der Waren, die der Besteller von MANUFAKTUR NOBIS erworben hat, ein. Die Lizenz erlischt automatisch mit Widerruf oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
10.3 Der Besteller ist berechtigt, die Produkte von MANUFAKTUR NOBIS auf seiner Homepage, die er MANUFAKTUR NOBIS zuvor gem. Ziff. 11 genannt hat, mit den ihm von MANUFAKTUR NOBIS überlassenen Materialien zu bewerben.
10.4 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung überlassenen Materialien in der jeweils aktuellen Fassung und klar getrennt von Marken anderer Hersteller zu verwenden. Vorherige Fassungen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt neuer Fassungen auszutauschen. Vor jeder Veränderung/Aktualisierung der Verwendung hat sich der Besteller bei MANUFAKTUR NOBIS über den aktuellen Stand zu informieren.
10.5 Der Inhalt der Webseiten von MANUFAKTUR NOBIS einschließlich Texten, Grafiken, Fotos, (bewegten) Bildern, Geräuschen, Illustrationen und Software (nachfolgend: „Inhalt“), ist Eigentum von MANUFAKTUR NOBIS oder Dritten. Alle Elemente dieser Webseiten, einschließlich des allgemeinen Designs und des Inhalts, werden durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Sofern innerhalb der Webseiten nichts anderes angegeben ist, sind Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung des Inhalts, insbesondere die Verwendung des Bildund Textmaterials nicht gestattet.
10.6 Dem Besteller ist es untersagt, einen Firmennamen oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung zu führen oder Domains zu halten, in denen ein Schutzrecht, insbesondere eine geschützte Marke von MANUFAKTUR NOBIS enthalten ist.
10.7 Bei der Nutzung der Schutzrechte von MANUFAKTUR NOBIS hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass unter keinen Umständen der Eindruck entsteht, das Unternehmen des Bestellers stünde mit MANUFAKTUR NOBIS in einer Verbindung, die über eine Hersteller/Händler-Beziehung hinausgeht.
10.8 Dem Besteller ist es untersagt, MANUFAKTUR NOBIS Schutzrechte im Zusammenhang mit Dienstleistungen zu benutzen, die unter Verwendung von Produkten erbracht werden, die nicht von MANUFAKTUR NOBIS stammen.
10.9 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm überlassenen Materialien ausschließlich in der ihm überlassenen Form und Qualität zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, Materialien von MANUFAKTUR NOBIS zu bearbeiten. Die von MANUFAKTUR NOBIS überlassenen Materialien, insbesondere Marken, sind ausschließlich unter der vorgegebenen Bezeichnung zu verwenden.
10.10 Der Besteller wird MANUFAKTUR NOBIS unverzüglich von drohenden oder erfolgten Verletzungen der Schutzrechte von MANUFAKTUR NOBIS unterrichten.
11. Zwischenhandel
Der Besteller ist verpflichtet, Produkte von MANUFAKTUR NOBIS ausschließlich an den vereinbarten Kundenkreis zu verkaufen.
12. Haftung
12.1 MANUFAKTUR NOBIS haftet nicht für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten des Bestellers.
12.2 Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen/Waren entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen etwas Abweichendes geregelt ist.
12.3 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MANUFAKTUR NOBIS oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von MANUFAKTUR NOBIS beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten auch nicht für sonstige Schäden, wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
12.4 Die Haftung bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. MANUFAKTUR NOBIS ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
12.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.
13. Folgen der Vertragsbeendigung
13.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Besteller unverzüglich sich nicht mehr als „Händler“ von MANUFAKTUR NOBIS bezeichnen und die Nutzung der Materialien von MANUFAKTUR NOBIS, insbesondere der Marken und der sonstigen geschützten Zeichen, einstellen. Der Besteller hat die betreffenden Materialien auf seine Kosten zu entfernen und von der/n Homepage/s dauerhaft zu löschen.
13.2 Der Besteller wird die Nutzung der Materialien von MANUFAKTUR NOBIS oder von verwechslungsfähigen Zeichen nach Vertragsbeendigung unterlassen. Er wird jedenfalls alles unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, er sei ein von MANUFAKTUR NOBIS autorisierter Händler.
14. Abtretungsverbot
Der Besteller darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MANUFAKTUR NOBIS keine Rechte aus dieser Vereinbarung übertragen oder verpfänden, belasten oder in sonstiger Weise über diese verfügen.
15. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Zusätze sowie die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Textform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderungen des Textformerfordernisses.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird Traunstein vereinbart. MANUFAKTUR NOBIS ist allerdings berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.
17. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bedingung in diesem Falle durch eine wirksame zu ersetzen, welche der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
198. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Jänner 2026




